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Baubewilligung einholen: Schritt für Schritt

Inhaltsverzeichnis

Egal ob du eine Baubewilligung selber in Angriff nehmen willst, oder von Architekten oder Planern machen lässt (wärmstens empfohlen): Ich möchte dir hier einen Überblick bieten. In diesem Artikel erfährst du, ob du eine Baubewilligung brauchst, was die jeweiligen Schritte sind, wie lange eine Baubewilligung dauert, welche Unterlagen für ein Baubewilligungsverfahren in der Schweiz benötigt werden und was dich der Spass kosten wird.
Zum Schluss findest du eine Checkliste mit Unterlagen und Fragen, die du zum Gespräch mit der Gemeinde mitbringen solltest.
Mit männlichen Berufsbezeichnungen wird in diesem Artikel auch die weibliche mit eingeschlossen.

Brauche ich eine Baubewilligung?

Wenn du bauliche Veränderungen an deinem Haus vornehmen willst, welche die Fassade betreffen, wenn du abreissen möchtest, wenn du die Funktion ändern willst (z.B. ein Büro in eine Wohnung umbauen), oder grundsätzlich neu baust, brauchst du eine Baubewilligung. Das Problem ist, dass jede Gemeinde andere Anforderungen hat. Ensprechend kann ich dir da nur bedingt helfen – du musst das mit der Gemeinde abklären.

Es empfiehlt sich, früh genug das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen

Hier erfährst du, wie es in deinem Kanton mit Baubewilligungen aussieht.

Vereinfachte Verfahren

Für einfache Projekte (z.B. eine Dachgaube oder einen Carport) gibt es das vereinfachte Baubewilligungsverfahren, bzw. Anzeigeverfahren. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn du zwar eine Eingabe machen musst, diese aber keine Interessen Dritter betrifft. Dann gibt es noch das Meldeverfahren, zum Beispiel für Solaranlagen. Frage deine Gemeinde, ob dein Projekt für ein vereinfachtes Verfahren qualifiziert ist.

Wie lange dauert eine Baubewilligung?

Eine reguläre Baubewilligung dauert ca. zwei bis vier Monate! Dies ist (nicht nur) auf träge Behördenapparate zurückzuführen, sondern hat insbesondere damit zu tun, dass es Einsprachefristen für Nachbaren und Drittbetroffene (z.B. Umwelt-Interessensgruppen) gibt. Der ganze Prozess dauert noch einmal länger, wenn es tatsächlich Einsprachen gibt, oder noch eine Abklärungsrunde beim Kanton gemacht werden muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dein Grundstück an einen grösseren Fluss grenzt.

Deshalb solltest du a) früh genug das Gespräch mit der Gemeinde suchen und b) genug Zeit einrechnen. Du darfst nicht erwarten, dass du einige Wochen nach Einreichung der Bewilligung mit dem Bauen starten kannst. Und du darfst erst damit starten (dazu zählt auch der Abriss oder der Aushub) wenn die Baubewilligung vorliegt! Uns wurde auch schon eine Frist von drei Monaten versprochen, die sich dann in fast 9(!) Monate verwandelt hat. Sprich die Fristen für dein konkretes Projekt bei der Gemeinde an. Ein vereinfachtes Verfahren im Anzeigeverfahren dauert schneller, und kann in bis zu 30 Tagen abgewickelt werden.

Es ist zwingend, dass deine Baueingabe beim ersten Mal absolut korrekt gemacht wird! Wenn du auf Geheiss der Behörde Korrekturen machen musst, neue Planunterlagen einreichen oder schlimmer – eine Planänderung machen willst, musst du unter Umständen wieder von Vorne anfangen. Es ist also unumgänglich, dass du die Eingabe höchst akribisch machst!

Planänderungen oder Korrekturen können den monatelangen Prozess weiter herauszögern – sei also perfektionistisch!

Baubewilligung Schritt für Schritt

1. Bauvorhaben finalisieren

Dein Projekt ist nach Machbarkeitsstudie, Vorstudie etc. soweit, dass alle wichtigen Entscheide getroffen sind (die Plättli-Auswahl interessiert die Behörde nicht, aber wo die tragenden Wände sind oder welche Heizung eingebaut wird zu Beispiel schon).

Es macht keinen Sinn, eine Baubewilligung überstürzt einzugeben, auch wenn der Bewilligungsprozess lange dauert. Es ist sehr mühsam, einen schon bewilligten Plan noch einmal anzupassen – entsprechend sollten die Pläne auch tatsächlich ‚final‘ sein. Das Haus ist im Grundstück richtig gesetzt und entsprechend vermasst, der Eingang ist klar und als solches mit einem kleinen schwarzen Dreieck markiert. Die Raumaufteilung ist klar, die Raumhöhen fixiert, die Fensteröffnungen gesetzt (hier ein Artikel zu Sichtachsen), und eben… ziemlich alles fixiert, ausser der Plättliauswahl.

Grundbuchauszug nicht vergessen! Ziemlich zu Beginn von deinem Projekt solltest du einen Grundbuchauszug von deinem Grundstück bestellen. Dann weisst du, ob Servitute oder Dienstbarkeiten auf dem Grundstück bestehen sind (das heisst, das zum Beispiel ein Nachbar ein Wegrecht hat, oder spezielle Abstände definiert worden sind). Ein Grundbuchauszug kostet zwischen 20 und 50 Franken.

2. Erster Kontakt mit der Gemeinde

Du nimmst Kontakt mit deiner Gemeinde auf, bestellst den Grundbuchauszug (wenn du das nicht schon längst gemacht hast), und nimmst alle vorhandenen Unterlagen zur Besprechung mit. Diese Unterlagen müsstest du zu diesem Zeitpunkt schon haben, und solltest du mitnehmen:

Und dann gilt: die Gemeindebehörden mit Fragen löchern!

  • Welche Pläne und Dokumente müssen eingebeben werden?
  • In wievielfacher Ausführung müssen die physischen Pläne und Dokumente ausgedruckt sein? Ist falten lassen ok?
  • Wollen sie die digitale Abgabe per Mail? WeTransfer? Stick?
  • Wie lange dauert der Prozess normalerweise?
  • Welche Kosten werden auf dich zukommen in deinem konkreten Fall?
  • Gibt es sonst noch etwas, was du wissen solltest – und vielleicht vergessen hast zu fragen?

3. Baueingabe

// Eingabe physisch und digital

  • Baugespann organisieren
    Zum Zeitpunkt der Eingabe muss das Baugespann stehen – damit spätestens dann die Nachbaren und dritte Interessensgruppen darüber ‚informiert‘ werden. Bei kleinen Anbauten kannst du selber mit Latten ein Baugespann bauen (es sagt niemand, dass man das nicht DIYen kann), ansonsten gibt es spezialisierte Firmen dafür.
  • Pläne und Dokumente ausdrucken
    Grössere Pläne ab A2 musst du speziell plotten lassen. Ein Plot kostet um die 4 bis 8 CHF, abhängig davon ob es schwarz-weiss oder farbig sein soll. Lass die Pläne gleich falten, ausser die Gemeinde hat andere Wünsche.

Vergiss nicht! Zum Zeitpunkt der Baueingabe muss das Projekt ausgesteckt sein!

Unterlagen für die Baubewilligung

Folgend findest du eine Auflistung von Unterlagen, die du für eine Baubewilligung brauchten könntest. Wie schon erwähnt, ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In eckigen Klammern steht, wer diese Unterlagen normalerweise für dich bereitstellt. Das Gesamtpaket wird üblicherweise vom Architekten zusammengestellt, angepasst, geprüft und als Baueingabe bei der Gemeinde eingegeben.

Zwingend nötige Unterlagen für ein Baugesuch

  • Katasterplan [Architekt]
    Masstab 1:500 im Format A4 (Beispiel anbei), wobei die umgebenden Gebäude und Strassen zu sehen sind. Dein Gebäude ist als graue Fläche dargestellt, und die Abstände zur Grundstücksgrenze und zu umliegenden Gebäuden sind allseitig vermasst. Neue Gebäudeteile sind in rot und Abbruch in gelb als Fläche dargestellt. (Bitte genaue Anforderungen an die Darstellung mit der Gemeinde besprechen!) Die Parzellennummer ist ersichtlich. Ein einfacher Plan wie der im Beispiel kann beim Geoportal deines Kantons erstellt werden. Für die Besprechung mit der Gemeinde reicht das. Für die Baueingabe brauchst du einen offiziellen Auszug, der kostet auch etwa 20-100 CHF.
Architektieren Baubewilligung Katasterplan

So sieht ein Katasterplan 1:500 aus, den du kostenlos aus einem Geoportal herunterladen kannst. Hier findest du eine Übersicht über alle Geoportale der Schweiz. Zum ersten Gespräch mit der Gemeinde reicht das. Für die Baueingabe muss jedoch ein offizieller Auszug bestellt werden.

  • Situationsplan oder Umgebungsplan [Architekt oder Landschaftsarchitekt]
    Masstab 1:200 (oder wie die Gemeinde verlangt). Dieser zeigt einen kleinere Ausschnitt des Katasterplans, dafür detaillierter. Hier sind wichtig: Wo sind die Eingänge? Wo die Parkplätze? Wo eine Tiefgarageneinfahrt? Halten die Verkehrswege die notwendigen Wendekreise ein? Wo kann ein Feuerwehrauto halten? Sind die Sichtwinkel zur Strasse bei Einfahrten eingehalten? Wo gibt es neu Bepflanzung und Bäume? Welche Baumarten?
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten [Architekt]
    Masstab 1:100 (oder wie die Gemeinde verlangt), je nach Projektgrösse Format A3, A2 oder A1. Im Grundriss sowie im Schnitt sind Wände als schwarze Fläche dargestellt (Bei einem Umbau gilt Bestand: schwarz, Neu: rot, Abriss: gelb), und Öffnungen wie Fenster und Türe als weisse Rechtecke. Zumindest bei den Eingangstüren sollte ersichtlich sein, auf welche Seite sie geöffnet werden, da dies Fluchtwegrelevant ist. Aussenmasse sollten auf jeden Fall ersichtlich sein, plus z.B. im Schnitt die Höhenangaben. Der Schnitt muss mit Höhenkoten versehen sein, welche aufzeigen, wie Hoch das Gebäude in Relation zum Terrain ist.

Unterlagen gefordert je nach Projekt

  • Entwässerungskonzept [HLK-Planer (Heizung, Lüftung, Kühlung, ev. noch Sanitär)]
    Basierend auf deinem Grundrissplan, meist nur Erdgeschoss und Untergeschoss. Hier sind alle Kanalisationsanschlüsse verzeichnet, wie gross die Leitungen sind, welches Gefälle sie haben etc. Es muss auch ausgewiesen sein, dass die Rinnen vor jedem Eingang oder Terrassenfenster in die Kanalisation eingeleitet werden. Regenrinnen und wie diese in der Umgebung versickert werden ist auch ausgewiesen. Auf dem Plan sind üblicherweise noch zahlreiche Details der Entwässerung verzeichnet
  • Brandschutzkonzept [Architekt]
    Schemaplan, z.B. im Massstab 1:500, wo alle Fluchtwegrelevanten Angaben eingezeichnet sind (EI30 Brandschutz-Türen, Türen mit Türschliesser, Notbeleuchtung, Rettungszeichen, RWA Treppenhausentrauchung, SN EN 175 Ausgänge. Zusätzlich statisch relevante Angaben: Brandabschnittbildende Wände EI30, Treppenhaus REI 60, Stützen R60 etc.)
  • Energienachweis [Bauphysiker]
    Der Energienachweis ist ein sehr umfangreiches und wichtiges Dokument, mit dessen Hilfe ausgewiesen wird, ob das geplante Bauprojekt alle bauphysikalischen Normen erfüllt. Der Energienachweis muss von einem qualifizierten Bauphysiker unterzeichnet werden.
  • Energienachweis Heizung [HLK-Planer oder Heizungs-Unternehmer]
    Ein spezielles Formular, welches den Typ und die Leistung der geplanten Heizung erläutert.
  • Schema Ausnützungsberechnung [Architekt]
    Ein Schemaplan, z.B. im Massstab 1:500. Hier wird gemäss Flächendefinition der SIA 416 die Ausnützungsziffer ermittelt. Dazu gehört der Ausweis der Total anrechenbaren Geschossfläche (aGF) und der anrechenbaren Landfläche (aLF). Es ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, welche genauen Zahlen verlangt sind.

Was ist eine Ausnützungsziffer?
Jedes Grundstück hat eine Ausnützungsziffer, welche nicht überschritten werden darf. Eine Ausnützungsziffer von 1.0 heisst zum Beispiel, dass du die gleiche Fläche bauen darfst, wie dein Grundstück hat. Wenn dein Grundstück also 500m2 gross ist, darst du (theoretisch) maximal 500m2 neu bauen, z.B. auf 2 Geschosse mit je 250m2 verteilt. Oft kann wegen Beschränkungen aus dem Baugesetz (Abstandslinien, Grenzabstände, maximale Höhen) nicht das ganze Potential einer Ausnützungsziffer ausgeschöpft werden.

Eventuell geforderte Unterlagen für eine Baubewilligung

  • ev. Parkplatznachweis [Architekt]
    Ein Schemaplan, z.B. im Masstab 1:100, 1:500 etc. wo nachgewiesen ist, dass alle Vorgaben der Gemeinde bezüglich Anzahl Parkplätze für Motorfahrzeuge und Velos erfüllt sind. Motorfahrzeuge benötigen oft einen PP pro Wohnung + 10% davon für Besucher, Motorräder und Roller oft 10% der Anzahl PP für Autos. Für Velos müssen in etwa 1 Platz pro Zimmer bereitgestellt werden – gedeckt oder ungedeckt
  • ev. Lärmgutachten [Bauphysiker]
    Befindet sich dein Projekt an einer lauten Strasse, oder sonst in einer Lärmschutzzone, muss eventuell ein Lärmgutachten erstellt werden welches nachweist, dass keine der Zimmer einem zu hohen Lärmpegel ausgesetzt sind
  • ev. Geologisches Gutachten [Geologe]

Kosten

Hier sind noch einmal die bisher aufgezählen Kosten zusammengefasst. Dies ist natürlich nur ein ungefährer Wert. Und vergiss nicht – ich bin eine Person aus dem Internet, ich kenn dein Projekt nicht und habe keine Ahnung, in welchem Kanton oder welcher Gemeinde du zuhause bist – bitte frag doch einfach Fachpersonen! Aber hey, ich bin auch ein grosser Freund von über-den-Daumen-gepeilten-Angaben:

Baupläne finalisieren

Grundbuchauszug20 – 50CHF
Planerkosten bis und mit Baubewilligung*15’000 – 30’000CHF

Kontakt mit Gemeinde

Grundbuchauszug20 – 50CHF
Katasterauszug20 – 100CHF
Pläne plotten20 – 60CHF
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Baugespann1’000 – 3’000CHF
Baubewilligungsgebühr**300 – 600CHF
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Zusätzliches

ev. Geologisches Gutachten2’000 – 5’000CHF
ev. Anwaltskosten bei EinsprachenCHF

* Zum Zeitpunkt der Baueingabe sind ca. 40% der Gesamtplanung abgeschlossen. Planerhonorar ist (aus einem mir immer noch nicht ersichtlichen Grund) an die Bausumme gekoppelt und macht etwa 10-20% aus. Wenn dein Haus eine Million kostet, sind davon 100-200’000 CHF Planungskosten, und davon gehen 40’000 – 80’000 schon in dieser Phase bis und mit Baubewilligung flöten.
**In Städten wie Luzern oder Zürich können Baubewilligungsgebühren um ein vielfaches Höher sein, z.B. 5’000 – 7’500 CHF.

Tipps und Tricks:

  • Nachbaren
    Hast du den Verdacht, dass deine Nachbaren Einspruch erheben könnten? Wenn ja hilft es, wenn du sie genug früh über das Projekt informierst, anstatt sie mit der Baueingabe zu überrumpeln. Eine Einsprache kann dich unter Umständen viele Jahre Wartezeit und einige graue Haare kosten – es bricht dir also kein Zacken aus der Krone, wenn du die Nachbaren (einzeln – nicht als Gruppe) bei einer Flasche Wein zum Info-Dinner einlädst.
  • Denkmalschutz
    Dein Haus ist unter Denkmalschutz? Dann brauchst du die Einverständnis der lokalen Denkmalpflege für dein Projekt. Das ist in den meisten Fällen nicht so schlimm wie es sich anhört. Meine bevorzugte Strategie im Umgang mit der Denkmalpflege ist Teamarbeit statt Konfrontation. Versuche, die Denkmalpflege bei so vielen unwichtigen Entscheidungen wie möglich einzubeziehen. So entsteht eine gute Zusammenarbeit, und die Denkmalpflege fühlt sich nicht hintergangen. Dann kannst du auch bei den wichtigen Entscheiden entspannter und besser mit ihnen diskutieren.

Checkliste für das Gespräch mit der Gemeinde

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